Wahl des Seniorenbeirates am 26.11.26 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am 26. November 2026 findet in der Samtgemeinde Hambergen wieder die Wahl zum Seniorenbeirat statt. Die Amtszeit des neuen Seniorenbeirates beginnt dann am 01.12.2026. Die Wahl wird ausschließlich durch Briefwahl erfolgen. Voraussetzung für eine Wahl ist jedoch, dass mindestens 10 Wahlvorschläge im Bereich der Samtgemeinde Hambergen eingereicht werden. Es ist wichtig, dass auch Holster Seniorinnen und Senioren vertreten sind. Weitere Details zur Wahl gibt es hier:

Wahl des Seniorenbeirates am 26.11.26

Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter: Gemäß § 3 der Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Seniorenbeirates in der Samtgemeinde Hambergen sind 7 Bürgerinnen oder Bürger der Samtgemeinde Hambergen als Mitglieder zu wählen. Eine Wahl wird nur durchgeführt, wenn mindestens 10 Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbarkeit: Wählbar sind Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Hambergen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind Mitglieder des Rates der Samtgemeinde Hambergen und der Mitgliedsgemeinden.

Wahlvorschlagsrecht: Alle wählbaren Seniorinnen und Senioren können durch Einreichung eines Wahlvorschlages vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge: Der Wahlvorschlag ist formlos einzureichen. Als Bewerberin/Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer schriftlich erklärt, dass sie/er mit der Aufstellung einverstanden ist.

Einreichungsfrist der Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens zum 48. Tag vor der Wahl - 9. Oktober 2026 -, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter für die Seniorenbeiratswahl der Samtgemeinde Hambergen, Rathaus, Bremer Str. 2, 27729 Hambergen, einzureichen.

Weitere Details zur Wahl des Seniorenbeirates sind auch hier zu finden:

Seniorenbeiratswahl 2026