Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter: Gemäß § 3 der Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Seniorenbeirates in der Samtgemeinde Hambergen sind 7 Bürgerinnen oder Bürger der Samtgemeinde Hambergen als Mitglieder zu wählen. Eine Wahl wird nur durchgeführt, wenn mindestens 10 Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wählbarkeit: Wählbar sind Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Hambergen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind Mitglieder des Rates der Samtgemeinde Hambergen und der Mitgliedsgemeinden.
Wahlvorschlagsrecht: Alle wählbaren Seniorinnen und Senioren können durch Einreichung eines Wahlvorschlages vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge: Der Wahlvorschlag ist formlos einzureichen. Als Bewerberin/Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer schriftlich erklärt, dass sie/er mit der Aufstellung einverstanden ist.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens zum 48. Tag vor der Wahl - 9. Oktober 2026 -, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter für die Seniorenbeiratswahl der Samtgemeinde Hambergen, Rathaus, Bremer Str. 2, 27729 Hambergen, einzureichen.
Weitere Details zur Wahl des Seniorenbeirates sind auch hier zu finden:
Seniorenbeiratswahl 2026