Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem.§2 Abs.1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs.1 BauGB am Verfahren des Bebauungsplans Nr.11 „Solarpark Holste“ der Gemeinde Holste
Der Gemeinderat der Gemeinde Holste hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.11„Solarpark Holste“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht. Das Plangebiet liegt etwa 800m nordwestlich des Ortskerns der Gemeinde Holste in der Gemarkung Hellingst. Der Geltungsbereich umfasst ca.58ha. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.11.2025 durch den Gemeinderat der Gemeinde Holste beschlossen und findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Unterlagen enthalten Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Gemäß § 3Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.11„Solarpark Holste“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:
Hier zu den UnterlagenZusätzlich können in dieser Zeit die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus Hambergen, Bauabteilung, Zimmer 2.18, Bremer Straße 2, 27729 Hambergen, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist (Veröffentlichung) können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch per E-Mail an
bauleitplanung@kronos-solar.de
übermittelt werden, bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden(z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB(Art. 13 DSGVO), welches im o. g. Dienstsitz des Fachbereiches ausliegt.