Förderung von privaten Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Dorfentwicklung in den Gemeinden Axstedt, Lübberstedt und Holste geht ins nächste Jahr. Viele öffentliche und private Vorhaben wurden mittlerweile auf den Weg gebracht oder befinden sich in der Umsetzung. Der nächste Antragsstichtag für geförderte private Maßnahmen ist im September 2026. Wer sich informieren möchte kann hier nachlesen, was zu beachten ist.

Förderung von privaten Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung

Ziel der Dorfentwicklung ist es, die öffentlichen Maßnahmen des Dorfentwicklungsplanes sowie weitere Projekte durch private Antragsteller*innen mithilfe der ZILE-Richtlinie (Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung) umzusetzen.

Dementsprechend soll das Dorfentwicklungsprogramm der gesamten Bevölkerung der Dorfregion zugutekommen und die Lebensqualität in der Dorfregion steigern.

Private Anträge können u.a. von Einzelpersonen, Kleinstunternehmen und Vereinen gestellt werden.

Maßnahmen können beispielsweise Sanierungen und Umnutzungen von älteren Häusern und Hofanlagen sowie Projekte zur Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders sein.

Voraussetzung der Förderung ist es, dass das Gebäude ortsbildprägend ist, was in der Regel bei Häusern, die vor 1950 gebaut wurden, zutrifft. Stichtag für Förderanträge ist jährlich der 30.09.

Kontakte:

Umsetzungsbegleitung Sweco GmbH

Erika Bernau, 0421 / 2032-724, erika.bernau@sweco-gmbh.de

Samtgemeinde Hambergen

Stefanie Benjes, Fachdienst II Bauverwaltung, 04793 / 78-7061, s.benjes@hambergen.de

Gemeinde Holste

Bürgermeister Dieter Gloddek, 04748 / 7700, gloddek@me.com